Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

zuerst ein kleiner aber feiner Unterschied

Reiserücktritt
Sie können die gebuchte Reise erst gar nicht antreten

Reiseabbruch
Sie müssen den Aufenthalt unerwartet abbrechen, haben aber den ganzen Urlaub bezahlt.

Man sollte möglichst vor Antritt der Reise (am besten gleich bei der Buchung direkt sofern Sie keinen Jahresvertrag haben) beide Risiken abgesichert haben.

Hier ein paar Beispiele der versicherten Leistungen 

Stornierung
Der Versicherer erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.

verspäteter Reiseantritt
Erstattet werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund

Voraussetzung für die Leistung sind versicherte Gründe, wie z.B.

  • unerwartet schwere Ersterkrankung sowie
  • Verschlechterung einer Vorerkrankung (sofern in den letzten 6 Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Tod

Es gelten bei Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen meist Selbstbeteiligungen