Der Leasingnehmer hatte einen Blechschaden an seinem KFZ verursacht. Nachdem der Verursacher (er selbst) fest stand nahm er mit der KFZ Werkstatt Kontakt auf, das Fahrzeug war über den Händler versichert.
Der Händler begutachtete das Auto, erfasste den Schaden sofort bei der Versicherung, mit der der KFZ Händler direkt alles abgewickelt hat.
Nach erfolgter Reparatur hat der Kunde sein Auto wieder abgeholt und hatte mit der Sache nichts weiter zu tun.
Sie kennen das oder haben vielleicht sogar selbst Ihr Fahrzeug so versichert....
wir folgen der gleichen Philosophie,
denn was Sie aus der KFZ Branche, vom Optiker um die Ecke oder vom Telefonladen kennen,
funktioniert auch mit einem Musikinstrument.
Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Kunde das Instrument gekauft oder gemietet hat!
Sie haben die Möglichkeit, diesen nachhaltigen „Full-Service“ direkt bei Kauf oder Vermietung des Instruments anzubieten.