Die Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhandengekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen (z.B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.
Wenn Ihr Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme.
Besonders zu beachten ist:
Bei allen Reisegepäckversicherungen gelten für Wertsachen bestimmte Höchstgrenzen!
Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.
Auch hier ist zu prüfen, ob sich für jede Reise eine kurzfristige Reisegepäckversicherung lohnt oder ob ein Jahresvertrag den jeweiligen Bedürfnissen entspricht.