viele Händler bieten den Service, für die Dauer der Reparatur ein Ersatzinstrument auszuleihen.
Gem. den Versicherungsbedingungen sind diese Kosten mitversichert.
Die Leistung der Versicherung ist jedoch beschränkt auf 10% der Versicherungssumme, jedoch max. 2.500,- € je Versicherungsfall
Ein Beispiel:
Ihr Instrument ist mit einem Wert von 1.590,- € versichert.
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer dann die Kosten für ein Leihinstrument bis zu einer Höhe von 159,- €