Diese Leistung wird in der vereinbarten Höhe fällig, wenn Versicherte 6 Monate nach einem Unfall in der normalen körperlichen oder geistigen Leistung noch mehr als 50% ununterbrochen beeinträchtigt sind.
Die Übergangsentschädigung ist wichtig, um vor allem bei schweren Unfällen und Beeinträchtigungen schon vor der Invaliditätsleistung finanzielle Unterstützung zu erhalten