Liegenlassen

Hand auf´s Herz, haben Sie auch schon mal irgendetwas vergessen mitzunehmen?
Wieviele Regenschirme haben Sie in den letzten Jahren schon liegen lassen? Oder haben Sie evtl. schon einmal ihr Reisegepäck vergessen?

Ein sehr bekannter Autohersteller wirbt mit dem Slogan "nichts ist unmöglich"

Diese Erfahrung haben wir auch schon häufiger gemacht, Instrumente bleiben irgendwo stehen oder liegen oder werden im Zug vergessen.
In der Tat, das alles kann vorkommen! Nur eins ist wichtig:

"Das Liegenlassen eines Instruments bedingt noch NICHT die Ersatzleistung der Versicherung"

Sollten Sie oder Ihr Kind Ihr Instrument verlieren sind durchaus viele Unterlagen und Informationen wichtig

  • zuerst die eigene umfangreiche Schilderung der Situation
  • Sie benötigen eine Bestätigung des örtlichen Fundamtes (über die Verlustmeldung sowie nach einigen Wochen über das "Ergebnis")
  • wenn öffentliche Verkehrsmittel im Spiel waren benötigen Sie ebenfalls diese Bestätigungen der Verkehrsbetriebe
  • evtl. eine Bestätigung der Schule, sollte das Instrument dort vergessen worden sein
  • situationsabhängig können weitere Dokumente erforderlich sein
  • Sie benötigen darüber hinaus eine Bestätigung der Polizei über eine "Anzeige gegen unbekannt"
  • Sie müssen die Einstellung des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft abwarten
  • erst dann kann der Versicherungsfall festgestellt werden! In der Regel vergehen hier einige Monate