Invaliditätsleistung

Diese vereinbarte Leistung wird üblicherweise fällig, wenn - ausgehend vom Unfalltag - nach einem Jahr eine dauernde, unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit besteht.

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und wird nach der sog. "Gliedertaxe" bemessen.

 

Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines der Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes nach dieser Taxe angenommen